§ 2 PSASV (weggefallen)

PSA-Sicherheitsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2018 bis 31.12.9999
Paragraph 2,

Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung sind ausgenommen:

  1. 1.Ziffer einsSpeziell für Streit- oder Ordnungskräfte entwickelte oder hergestellte PSA (wie Helme, Schilde);
  2. 2.Ziffer 2PSA für die Selbstverteidigung gegen Angreifer (wie Aerosolgeräte, Abschreckungshandwaffen);
  3. 3.Ziffer 3für private Verwendung entwickelte und hergestellte PSA gegen:
    1. a)Litera aWitterungseinflüsse (wie Kopfbedeckungen, witterungsgerechte Kleidung, Schuhe und Stiefel, Regenschirme);
    2. b)Litera bFeuchtigkeit und Wasser (wie Spülhandschuhe);
    3. c)Litera cHitze (wie Handschuhe);
  4. 4.Ziffer 4zum Schutz oder zur Rettung von Schiffs- oder Flugzeugpassagieren bestimmte PSA, die nicht ständig getragen werden;
  5. 5.Ziffer 5Helme und Sonnenblenden für Benützer zweirädriger oder dreirädriger Kraftfahrzeuge.
§ 2 PSASV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen.

Stand vor dem 20.04.2018

In Kraft vom 30.07.1994 bis 20.04.2018
Paragraph 2,

Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung sind ausgenommen:

  1. 1.Ziffer einsSpeziell für Streit- oder Ordnungskräfte entwickelte oder hergestellte PSA (wie Helme, Schilde);
  2. 2.Ziffer 2PSA für die Selbstverteidigung gegen Angreifer (wie Aerosolgeräte, Abschreckungshandwaffen);
  3. 3.Ziffer 3für private Verwendung entwickelte und hergestellte PSA gegen:
    1. a)Litera aWitterungseinflüsse (wie Kopfbedeckungen, witterungsgerechte Kleidung, Schuhe und Stiefel, Regenschirme);
    2. b)Litera bFeuchtigkeit und Wasser (wie Spülhandschuhe);
    3. c)Litera cHitze (wie Handschuhe);
  4. 4.Ziffer 4zum Schutz oder zur Rettung von Schiffs- oder Flugzeugpassagieren bestimmte PSA, die nicht ständig getragen werden;
  5. 5.Ziffer 5Helme und Sonnenblenden für Benützer zweirädriger oder dreirädriger Kraftfahrzeuge.
§ 2 PSASV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen.

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