§ 11 PSASV (weggefallen)

PSA-Sicherheitsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2018 bis 31.12.9999
Die Baumusterprüfung ist das Verfahren, nach dem eine zugelassene Prüfstelle feststellt und bescheinigt, daß das Modell der PSA den zutreffenden Bestimmungen dieser Verordnung entspricht§ 11 PSASV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen.

Stand vor dem 20.04.2018

In Kraft vom 30.07.1994 bis 20.04.2018
Die Baumusterprüfung ist das Verfahren, nach dem eine zugelassene Prüfstelle feststellt und bescheinigt, daß das Modell der PSA den zutreffenden Bestimmungen dieser Verordnung entspricht§ 11 PSASV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen.

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