§ 27 PSASV (weggefallen)

PSA-Sicherheitsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2018 bis 31.12.9999
§ 27 PSASV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen.Paragraph 27,

Werden von ein und demselben Hersteller oder Inverkehrbringer mehrere PSA-Modelle unterschiedlicher Bauart oder Ausführung, die zum gleichzeitigen Schutz benachbarter Körperteile bestimmt sind, in Verkehr gebracht, so müssen diese PSA-Modelle untereinander kompatibel sein.

Stand vor dem 20.04.2018

In Kraft vom 30.07.1994 bis 20.04.2018
§ 27 PSASV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen.Paragraph 27,

Werden von ein und demselben Hersteller oder Inverkehrbringer mehrere PSA-Modelle unterschiedlicher Bauart oder Ausführung, die zum gleichzeitigen Schutz benachbarter Körperteile bestimmt sind, in Verkehr gebracht, so müssen diese PSA-Modelle untereinander kompatibel sein.

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