§ 36 PSASV (weggefallen)

PSA-Sicherheitsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2018 bis 31.12.9999
§ 36 PSASV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen.Paragraph 36,

Umfassen PSA Bestandteile, die der Verwender einstellen oder zum Zwecke des Austausches abnehmen kann, so müssen diese so ausgelegt und hergestellt werden, daß sie ohne Werkzeug problemlos eingestellt, ausgebaut und zusammengesetzt werden können.

Stand vor dem 20.04.2018

In Kraft vom 30.07.1994 bis 20.04.2018
§ 36 PSASV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen.Paragraph 36,

Umfassen PSA Bestandteile, die der Verwender einstellen oder zum Zwecke des Austausches abnehmen kann, so müssen diese so ausgelegt und hergestellt werden, daß sie ohne Werkzeug problemlos eingestellt, ausgebaut und zusammengesetzt werden können.

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