§ 38 PSASV (weggefallen)

PSA-Sicherheitsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2018 bis 31.12.9999
Sind PSA mit einem Flüssigkeitskreislauf ausgestattet, so ist dieser so festzulegen bzw§ 38 PSASV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. auszulegen und anzuordnen, daß unabhängig von Körperhaltungen oder Bewegungen des Verwenders unter den vorhersehbaren Einsatzbedingungen die Zirkulation der Flüssigkeit in der Nähe des gesamten zu schützenden Körperteils in geeigneter Weise erfolgen kann.

Stand vor dem 20.04.2018

In Kraft vom 30.07.1994 bis 20.04.2018
Sind PSA mit einem Flüssigkeitskreislauf ausgestattet, so ist dieser so festzulegen bzw§ 38 PSASV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. auszulegen und anzuordnen, daß unabhängig von Körperhaltungen oder Bewegungen des Verwenders unter den vorhersehbaren Einsatzbedingungen die Zirkulation der Flüssigkeit in der Nähe des gesamten zu schützenden Körperteils in geeigneter Weise erfolgen kann.

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