§ 40 PSASV (weggefallen)

PSA-Sicherheitsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2018 bis 31.12.9999
Die PSA-Bekleidung, die unter den vorhersehbaren Einsatzbedingungen den Verwender einzeln und sichtbar signalisieren soll, muß einen oder mehrere leuchtende bzw§ 40 PSASV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. reflektierende Teile umfassen, die an geeigneter Stelle anzubringen sind. Die Leuchtkraft und die photometrischen und kolorimetrischen Eigenschaften sind entsprechend auszulegen.

Stand vor dem 20.04.2018

In Kraft vom 30.07.1994 bis 20.04.2018
Die PSA-Bekleidung, die unter den vorhersehbaren Einsatzbedingungen den Verwender einzeln und sichtbar signalisieren soll, muß einen oder mehrere leuchtende bzw§ 40 PSASV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. reflektierende Teile umfassen, die an geeigneter Stelle anzubringen sind. Die Leuchtkraft und die photometrischen und kolorimetrischen Eigenschaften sind entsprechend auszulegen.

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