Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Eine PSA, die den Verwender vor mehreren Risiken schützen soll, die gleichzeitig auftreten können, ist so auszulegen und herzustellen, daß insbesondere die grundlegenden Sicherheitsanforderungen hinsichtlich jedes einzelnen besonderen Risikos (Teil 3: §§ 42 bis 63weggefallen) erfüllt werdenseit 21.04.2018 weggefallen. Eine PSA, die den Verwender vor mehreren Risiken schützen soll, die gleichzeitig auftreten können, ist so auszulegen und herzustellen, daß insbesondere die grundlegenden Sicherheitsanforderungen hinsichtlich jedes einzelnen besonderen Risikos (Teil 3: Paragraphen 42 bis 63) erfüllt werden.
Eine PSA, die den Verwender vor mehreren Risiken schützen soll, die gleichzeitig auftreten können, ist so auszulegen und herzustellen, daß insbesondere die grundlegenden Sicherheitsanforderungen hinsichtlich jedes einzelnen besonderen Risikos (Teil 3: §§ 42 bis 63weggefallen) erfüllt werdenseit 21.04.2018 weggefallen. Eine PSA, die den Verwender vor mehreren Risiken schützen soll, die gleichzeitig auftreten können, ist so auszulegen und herzustellen, daß insbesondere die grundlegenden Sicherheitsanforderungen hinsichtlich jedes einzelnen besonderen Risikos (Teil 3: Paragraphen 42 bis 63) erfüllt werden.