§ 67 PSASV (weggefallen)

PSA-Sicherheitsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2018 bis 31.12.9999
§ 67 PSASV (1weggefallen) Änderungen des Anhanges 5 erfolgen mit Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten im Bundesgesetzblatt entsprechend den Verlautbarungen betreffend die harmonisierten Europäischen Normen für den Bereich Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaftenseit 21.04.2018 weggefallen.

(2) Änderungen des Anhanges 6 erfolgen durch Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten im Bundesgesetzblatt auf Grund von entsprechenden Mitteilungen des Österreichischen Normungsinstituts oder des Österreichischen Verbandes für Elektrotechnik.

(3) Änderungen der Anhänge 7 und 8 erfolgen durch Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten im Bundesgesetzblatt.

Stand vor dem 20.04.2018

In Kraft vom 05.08.1995 bis 20.04.2018
§ 67 PSASV (1weggefallen) Änderungen des Anhanges 5 erfolgen mit Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten im Bundesgesetzblatt entsprechend den Verlautbarungen betreffend die harmonisierten Europäischen Normen für den Bereich Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaftenseit 21.04.2018 weggefallen.

(2) Änderungen des Anhanges 6 erfolgen durch Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten im Bundesgesetzblatt auf Grund von entsprechenden Mitteilungen des Österreichischen Normungsinstituts oder des Österreichischen Verbandes für Elektrotechnik.

(3) Änderungen der Anhänge 7 und 8 erfolgen durch Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten im Bundesgesetzblatt.

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