Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Änderungen des Anhanges 6 erfolgen durch Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten im Bundesgesetzblatt auf Grund von entsprechenden Mitteilungen des Österreichischen Normungsinstituts oder des Österreichischen Verbandes für Elektrotechnik.
(3) Änderungen der Anhänge 7 und 8 erfolgen durch Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten im Bundesgesetzblatt.
(2) Änderungen des Anhanges 6 erfolgen durch Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten im Bundesgesetzblatt auf Grund von entsprechenden Mitteilungen des Österreichischen Normungsinstituts oder des Österreichischen Verbandes für Elektrotechnik.
(3) Änderungen der Anhänge 7 und 8 erfolgen durch Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten im Bundesgesetzblatt.