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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.09.1996 bis 31.12.9999

Änderung

BGBl. II Nr. 53/1997

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 5 und 18 Z 1 des Bundesgesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, wird vom Bundesminister für Arbeit und Soziales sowie auf Grund des § 132 Abs. 3 Z 6 in Verbindung mit § 18 Z 1 ASchG wird für Betriebe und Tätigkeiten, die der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, unterliegen, vom Bundesminister für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.09.1996 bis 31.12.9999

Änderung

BGBl. II Nr. 53/1997

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 5 und 18 Z 1 des Bundesgesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, wird vom Bundesminister für Arbeit und Soziales sowie auf Grund des § 132 Abs. 3 Z 6 in Verbindung mit § 18 Z 1 ASchG wird für Betriebe und Tätigkeiten, die der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, unterliegen, vom Bundesminister für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet:

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