Anl. 2 KennV

Kennzeichnungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1997 bis 31.12.9999

Anhang 2: SICHERHEITSFARBEN

Sicherheitsfarbe

Bedeutung

Hinweise - Angaben

Rot

Verbotszeichen

Gefährliches Verhalten

Gefahr - Alarm

Halt, Stillstand,
Not-Ausschalteeinrichtung
Evakuierung

Material und Ausrüstungen zur Brandbekämpfung

Kennzeichnung und Standort

Gelb oder Gelb-Orange

Warnzeichen

Achtung, Vorsicht
Überprüfung

Blau

Gebotszeichen

Besonderes Verhalten oder Tätigkeit Verpflichtung zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung

Grün

Erste-Hilfe-, Rettungszeichen

Türen, Ausgänge, Wege, Betriebsmittel, Stationen, Räume

Gefahrlosigkeit

Rückkehr zum Normalzustand

 

Muster zur Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen:

Die Streifen (schwarz/gelb oder rot/weiß) sind in einem Neigungswinkel von etwa 45 Grad anzuordnen und müssen in etwa die gleiche Breite aufweisen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1997 bis 31.12.9999

Anhang 2: SICHERHEITSFARBEN

Sicherheitsfarbe

Bedeutung

Hinweise - Angaben

Rot

Verbotszeichen

Gefährliches Verhalten

Gefahr - Alarm

Halt, Stillstand,
Not-Ausschalteeinrichtung
Evakuierung

Material und Ausrüstungen zur Brandbekämpfung

Kennzeichnung und Standort

Gelb oder Gelb-Orange

Warnzeichen

Achtung, Vorsicht
Überprüfung

Blau

Gebotszeichen

Besonderes Verhalten oder Tätigkeit Verpflichtung zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung

Grün

Erste-Hilfe-, Rettungszeichen

Türen, Ausgänge, Wege, Betriebsmittel, Stationen, Räume

Gefahrlosigkeit

Rückkehr zum Normalzustand

 

Muster zur Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen:

Die Streifen (schwarz/gelb oder rot/weiß) sind in einem Neigungswinkel von etwa 45 Grad anzuordnen und müssen in etwa die gleiche Breite aufweisen.

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