Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Das untere Ende der Fülleitung im Lagerbehälter muß möglichst nahe an die Behälterwandung herangeführt und so ausgebildet sein, daß die brennbare Flüssigkeit beim Füllen des Lagerbehälters ohne übermäßige Verwirbelung in den Lagerbehälter einfließt.
(3) Werden in die Saugleitung Rückschlagarmaturen eingebaut, so müssen sie im oberirdisch verlegten Teil der Saugleitung angeordnet werden.
(4) Lagerbehälter müssen mit einer Einrichtung versehen sein, die die Gefahr des Überfüllens rechtzeitig anzeigt oder das Überfüllen verhindert.
(2) Das untere Ende der Fülleitung im Lagerbehälter muß möglichst nahe an die Behälterwandung herangeführt und so ausgebildet sein, daß die brennbare Flüssigkeit beim Füllen des Lagerbehälters ohne übermäßige Verwirbelung in den Lagerbehälter einfließt.
(3) Werden in die Saugleitung Rückschlagarmaturen eingebaut, so müssen sie im oberirdisch verlegten Teil der Saugleitung angeordnet werden.
(4) Lagerbehälter müssen mit einer Einrichtung versehen sein, die die Gefahr des Überfüllens rechtzeitig anzeigt oder das Überfüllen verhindert.