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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
In Verkaufsräumen und in Vorratsräumen nach § 98 Abs. 1 § 99 VbFdürfen in nichtbruchfesten ortsveränderlichen Behältern höchstens In Verkaufsräumen und in Vorratsräumen nach Paragraph 98, Absatz eins, dürfen in nichtbruchfesten ortsveränderlichen Behältern höchstens
In Verkaufsräumen und in Vorratsräumen nach § 98 Abs. 1 § 99 VbFdürfen in nichtbruchfesten ortsveränderlichen Behältern höchstens In Verkaufsräumen und in Vorratsräumen nach Paragraph 98, Absatz eins, dürfen in nichtbruchfesten ortsveränderlichen Behältern höchstens