Flüssiggas-Verordnung 2002 (FGV) Fundstelle

Flüssiggas-Verordnung 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2003 bis 31.12.9999

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund

1.

des § 82 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. I Nr. 73/2002, wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,

2.

der §§ 7, 17, 20 bis 25, 33 bis 38, 43, 44, 61 Abs. 1 und 69 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes - ASchG, BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 159/2001, wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und

3.

der §§ 19 Abs. 4 und 46 des Eisenbahngesetzes 1957, BGBl. Nr. 60, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 67/2002, wird vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

verordnet:

 

Inhaltsverzeichnis

1. Teil

Allgemeine Bestimmungen

1. Hauptstück

Geltungsbereich

§ 1.

Geltungsbereich

2. Hauptstück

Begriffsbestimmungen

§ 2.

Flüssiggas

§ 3.

Flüssiggasbehälter, Verdampfer, Abgasanlagen, Flaschenschränke

§ 4.

Füllmenge

§ 5.

Lagerung von Flüssiggas

§ 6.

Rohrleitungen

§ 7.

Flüssiggasanlagen

§ 8.

Oberirdische und erdgedeckte ortsfeste Flüssiggasbehälter

§ 9.

Explosionsschutzzone

§ 10.

Brandschutzzone (Schutzabstand zu Brandlasten)

§ 11.

Regeln der Technik

2. Teil

Grundlegende Schutzmaßnahmen für den Aufstellungsort von Flüssiggasbehältern

§ 12.

Explosionsschutzzone

§ 13.

Verbote und Warnhinweise

§ 14.

Ersatz oder Verringerung der Explosionsschutzzone

§ 15.

Schutz vor gefahrbringender Erwärmung

§ 16.

Brandschutzvorkehrungen und Brandbekämpfungseinrichtungen

§ 17.

Lüftung und Beheizung

§ 18.

Unzulässige Lagerung

§ 19.

Schutz vor mechanischen Gefahren

§ 20.

Gefährdungsbereich von Eisenbahnen

§ 21.

Blitzschutz

3. Teil

Grundlegende Anforderungen an Flüssiggasanlagen

1. Hauptstück

Flüssiggasbehälter und ihre Ausrüstung

§ 22.

Flüssiggasbehälter und ihre Ausrüstung

2. Hauptstück

Rohrleitungen

§ 23.

Grundlegende Anforderungen an Rohrleitungen

§ 24.

Korrosionsschutz

§ 25.

Rohrleitungen in Gebäuden

§ 26.

Rohrleitungen in Räumen mit erhöhter Brandlast oder erhöhtem Brandrisiko

§ 27.

Absperreinrichtungen

§ 28.

Überdruckventile

§ 29.

Verlegung von Rohrleitungen

§ 30.

Rohrverbindungen

§ 31.

Bewegliche Leitungen

§ 32.

Druckregler

§ 33.

Rohrleitungen mit einem festgesetzten höchsten Betriebsdruck von mehr als 0,5 bar

§ 34.

Rohrleitungen mit einem festgesetzten höchsten Betriebsdruck bis einschließlich 0,5 bar

3. Hauptstück

Verdampfer, Verdichter und Pumpen

§ 35.

Verdampfer

§ 36.

Aufstellungsräume

§ 37.

Aufstellung im Freien

§ 38.

Explosionsschutzzone

4. Teil

Prüfung von Flüssiggasanlagen

§ 39.

Veranlassen von Prüfungen

§ 40.

Erstmalige Prüfung

§ 41.

Wiederkehrende Prüfungen

§ 42.

Außerordentliche Prüfungen

§ 43.

Prüfer

§ 44.

Prüfbescheinigung

§ 45.

Behebung von Mängeln

5. Teil

Zusätzliche Bestimmungen für Versandbehälter

1. Hauptstück

Allgemeine Bestimmungen

§ 46.

Gesamtzahl der Versandbehälter

§ 47.

Lagerung der Versandbehälter

§ 48.

Lagerboden

§ 49.

Behandlung der Versandbehälter

§ 50.

Beschädigte Versandbehälter

2. Hauptstück

Lagerung von Versandbehältern in Räumen

§ 51.

Lagerräume

§ 52.

Lüftung

§ 53.

Explosionsschutzzone

§ 54.

Lage und Ausgestaltung der Lagerräume

§ 55.

Fluchtwege

§ 56.

Befahren der Lagerräume

§ 57.

Abfüllverbot

3. Hauptstück

Lagerung von Versandbehältern im Freien

§ 58.

Explosionsschutzzone

§ 59.

Schutz des Lagers

§ 60.

Brandschutzzone

4. Hauptstück

Verwendung von Flüssiggas aus Versandbehältern

§ 61.

Arbeitsräume, Sanitär- und Sozialräume

§ 62.

Betriebsbehälter

§ 63.

Versandbehälter zur Versorgung von ortsveränderlichen Gasverbrauchseinrichtungen

§ 64.

Schweiß- und Schneidarbeiten mit Flüssiggas in Eisenbahnanlagen

6. Teil

Zusätzliche Bestimmungen für ortsfeste Flüssiggasbehälter

1. Hauptstück

Allgemeine Bestimmungen

§ 65.

Aufstellung

§ 66.

Explosionsschutzzone

2. Hauptstück

Oberirdische ortsfeste Flüssiggasbehälter

§ 67.

Zulässiger Füllungsgrad

1. Abschnitt

Oberirdische Flüssiggasbehälter im Freien

§ 68.

Sonnenschutz

2. Abschnitt

Oberirdische ortsfeste Flüssiggasbehälter in Räumen

§ 69.

Lagerräume

§ 70.

Lüftung

§ 71.

Explosionsschutzzone

§ 72.

Abblaseleitungen

§ 73.

Fluchtwege

3. Hauptstück

Erdgedeckte ortsfeste Flüssiggasbehälter

§ 74.

Explosionsschutzzone

§ 75.

Zulässiger Füllungsgrad

§ 76.

Erddeckung

§ 77.

Bedienungsgänge

§ 78.

Verbot des Überfahrens und Überbauens

§ 79.

Kontrolle

§ 80.

Mindestabstand zwischen Flüssiggasbehältern

7. Teil

Zusätzliche Bestimmungen für Abfüll- und Umfüllvorgänge

§ 81.

Füllvorgang

§ 82.

Abfüll- und Umfülllager

§ 83.

Explosionsschutzzone

§ 84.

Sicherheitsmaßnahmen bei Eisenbahnkesselwagen

§ 85.

Sicherheitsmaßnahmen bei Tankfahrzeugen

§ 86.

Arbeiten bei Gewitter

8. Teil

Zusätzliche Bestimmungen für Abfüllanlagen

§ 87.

Befüllung von Versandbehältern

§ 88.

Abfüllräume, Abfüllgebäude

§ 89.

Explosionsschutz, persönliche Schutzausrüstung

§ 90.

Explosionsschutzzone

§ 91.

Brandschutzvorkehrungen und Brandbekämpfungseinrichtungen

§ 92.

Filter, Füllschläuche

§ 93.

Sicherheitshinweise auf Versandbehältern

§ 94.

Behandlung von Versandbehältern

9. Teil

Zusätzliche Bestimmungen für Gasverbrauchseinrichtungen und Abgasanlagen

§ 95.

Verwendung von Gasverbrauchseinrichtungen und Abgasanlagen

§ 96.

Flüssiggasfeuerungsanlagen

10. Teil

Grundlegende betriebliche Maßnahmen

§ 97.

Allgemeine Betriebsvorschriften

§ 98.

Verhalten im Fall eines Brandes

§ 99.

Instandsetzungsarbeiten

11. Teil

Übergangsbestimmungen und Schlussbestimmungen

§ 100.

Übergangsbestimmungen

§ 101.

In-Kraft-Treten

§ 102.

Außer-Kraft-Treten

§ 103.

Notifikation

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2003 bis 31.12.9999

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund

1.

des § 82 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. I Nr. 73/2002, wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,

2.

der §§ 7, 17, 20 bis 25, 33 bis 38, 43, 44, 61 Abs. 1 und 69 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes - ASchG, BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 159/2001, wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und

3.

der §§ 19 Abs. 4 und 46 des Eisenbahngesetzes 1957, BGBl. Nr. 60, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 67/2002, wird vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

verordnet:

 

Inhaltsverzeichnis

1. Teil

Allgemeine Bestimmungen

1. Hauptstück

Geltungsbereich

§ 1.

Geltungsbereich

2. Hauptstück

Begriffsbestimmungen

§ 2.

Flüssiggas

§ 3.

Flüssiggasbehälter, Verdampfer, Abgasanlagen, Flaschenschränke

§ 4.

Füllmenge

§ 5.

Lagerung von Flüssiggas

§ 6.

Rohrleitungen

§ 7.

Flüssiggasanlagen

§ 8.

Oberirdische und erdgedeckte ortsfeste Flüssiggasbehälter

§ 9.

Explosionsschutzzone

§ 10.

Brandschutzzone (Schutzabstand zu Brandlasten)

§ 11.

Regeln der Technik

2. Teil

Grundlegende Schutzmaßnahmen für den Aufstellungsort von Flüssiggasbehältern

§ 12.

Explosionsschutzzone

§ 13.

Verbote und Warnhinweise

§ 14.

Ersatz oder Verringerung der Explosionsschutzzone

§ 15.

Schutz vor gefahrbringender Erwärmung

§ 16.

Brandschutzvorkehrungen und Brandbekämpfungseinrichtungen

§ 17.

Lüftung und Beheizung

§ 18.

Unzulässige Lagerung

§ 19.

Schutz vor mechanischen Gefahren

§ 20.

Gefährdungsbereich von Eisenbahnen

§ 21.

Blitzschutz

3. Teil

Grundlegende Anforderungen an Flüssiggasanlagen

1. Hauptstück

Flüssiggasbehälter und ihre Ausrüstung

§ 22.

Flüssiggasbehälter und ihre Ausrüstung

2. Hauptstück

Rohrleitungen

§ 23.

Grundlegende Anforderungen an Rohrleitungen

§ 24.

Korrosionsschutz

§ 25.

Rohrleitungen in Gebäuden

§ 26.

Rohrleitungen in Räumen mit erhöhter Brandlast oder erhöhtem Brandrisiko

§ 27.

Absperreinrichtungen

§ 28.

Überdruckventile

§ 29.

Verlegung von Rohrleitungen

§ 30.

Rohrverbindungen

§ 31.

Bewegliche Leitungen

§ 32.

Druckregler

§ 33.

Rohrleitungen mit einem festgesetzten höchsten Betriebsdruck von mehr als 0,5 bar

§ 34.

Rohrleitungen mit einem festgesetzten höchsten Betriebsdruck bis einschließlich 0,5 bar

3. Hauptstück

Verdampfer, Verdichter und Pumpen

§ 35.

Verdampfer

§ 36.

Aufstellungsräume

§ 37.

Aufstellung im Freien

§ 38.

Explosionsschutzzone

4. Teil

Prüfung von Flüssiggasanlagen

§ 39.

Veranlassen von Prüfungen

§ 40.

Erstmalige Prüfung

§ 41.

Wiederkehrende Prüfungen

§ 42.

Außerordentliche Prüfungen

§ 43.

Prüfer

§ 44.

Prüfbescheinigung

§ 45.

Behebung von Mängeln

5. Teil

Zusätzliche Bestimmungen für Versandbehälter

1. Hauptstück

Allgemeine Bestimmungen

§ 46.

Gesamtzahl der Versandbehälter

§ 47.

Lagerung der Versandbehälter

§ 48.

Lagerboden

§ 49.

Behandlung der Versandbehälter

§ 50.

Beschädigte Versandbehälter

2. Hauptstück

Lagerung von Versandbehältern in Räumen

§ 51.

Lagerräume

§ 52.

Lüftung

§ 53.

Explosionsschutzzone

§ 54.

Lage und Ausgestaltung der Lagerräume

§ 55.

Fluchtwege

§ 56.

Befahren der Lagerräume

§ 57.

Abfüllverbot

3. Hauptstück

Lagerung von Versandbehältern im Freien

§ 58.

Explosionsschutzzone

§ 59.

Schutz des Lagers

§ 60.

Brandschutzzone

4. Hauptstück

Verwendung von Flüssiggas aus Versandbehältern

§ 61.

Arbeitsräume, Sanitär- und Sozialräume

§ 62.

Betriebsbehälter

§ 63.

Versandbehälter zur Versorgung von ortsveränderlichen Gasverbrauchseinrichtungen

§ 64.

Schweiß- und Schneidarbeiten mit Flüssiggas in Eisenbahnanlagen

6. Teil

Zusätzliche Bestimmungen für ortsfeste Flüssiggasbehälter

1. Hauptstück

Allgemeine Bestimmungen

§ 65.

Aufstellung

§ 66.

Explosionsschutzzone

2. Hauptstück

Oberirdische ortsfeste Flüssiggasbehälter

§ 67.

Zulässiger Füllungsgrad

1. Abschnitt

Oberirdische Flüssiggasbehälter im Freien

§ 68.

Sonnenschutz

2. Abschnitt

Oberirdische ortsfeste Flüssiggasbehälter in Räumen

§ 69.

Lagerräume

§ 70.

Lüftung

§ 71.

Explosionsschutzzone

§ 72.

Abblaseleitungen

§ 73.

Fluchtwege

3. Hauptstück

Erdgedeckte ortsfeste Flüssiggasbehälter

§ 74.

Explosionsschutzzone

§ 75.

Zulässiger Füllungsgrad

§ 76.

Erddeckung

§ 77.

Bedienungsgänge

§ 78.

Verbot des Überfahrens und Überbauens

§ 79.

Kontrolle

§ 80.

Mindestabstand zwischen Flüssiggasbehältern

7. Teil

Zusätzliche Bestimmungen für Abfüll- und Umfüllvorgänge

§ 81.

Füllvorgang

§ 82.

Abfüll- und Umfülllager

§ 83.

Explosionsschutzzone

§ 84.

Sicherheitsmaßnahmen bei Eisenbahnkesselwagen

§ 85.

Sicherheitsmaßnahmen bei Tankfahrzeugen

§ 86.

Arbeiten bei Gewitter

8. Teil

Zusätzliche Bestimmungen für Abfüllanlagen

§ 87.

Befüllung von Versandbehältern

§ 88.

Abfüllräume, Abfüllgebäude

§ 89.

Explosionsschutz, persönliche Schutzausrüstung

§ 90.

Explosionsschutzzone

§ 91.

Brandschutzvorkehrungen und Brandbekämpfungseinrichtungen

§ 92.

Filter, Füllschläuche

§ 93.

Sicherheitshinweise auf Versandbehältern

§ 94.

Behandlung von Versandbehältern

9. Teil

Zusätzliche Bestimmungen für Gasverbrauchseinrichtungen und Abgasanlagen

§ 95.

Verwendung von Gasverbrauchseinrichtungen und Abgasanlagen

§ 96.

Flüssiggasfeuerungsanlagen

10. Teil

Grundlegende betriebliche Maßnahmen

§ 97.

Allgemeine Betriebsvorschriften

§ 98.

Verhalten im Fall eines Brandes

§ 99.

Instandsetzungsarbeiten

11. Teil

Übergangsbestimmungen und Schlussbestimmungen

§ 100.

Übergangsbestimmungen

§ 101.

In-Kraft-Treten

§ 102.

Außer-Kraft-Treten

§ 103.

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