§ 2 FGV

Flüssiggas-Verordnung 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2003 bis 31.12.9999

Flüssiggas im Sinne dieser Verordnung sind Propan, Butan, Propen und Buten (handelsübliche Flüssiggase) sowie Gemische dieser Gase untereinander.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2003 bis 31.12.9999

Flüssiggas im Sinne dieser Verordnung sind Propan, Butan, Propen und Buten (handelsübliche Flüssiggase) sowie Gemische dieser Gase untereinander.

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