§ 63 FGV

Flüssiggas-Verordnung 2002

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2003 bis 31.12.9999

Werden Versandbehälter zur Versorgung von während des Betriebes ortsveränderlichen Gasverbrauchseinrichtungen (zB bei Flämmarbeiten) betriebsmäßig auf verschiedenen Standorten verwendet oder vorübergehend aufgestellt, so müssen solche Versandbehälter, wenn sie eine Füllmenge von mehr als 15 kg aufweisen, durch geeignete Vorrichtungen gegen Umstürzen gesichert sein.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2003 bis 31.12.9999

Werden Versandbehälter zur Versorgung von während des Betriebes ortsveränderlichen Gasverbrauchseinrichtungen (zB bei Flämmarbeiten) betriebsmäßig auf verschiedenen Standorten verwendet oder vorübergehend aufgestellt, so müssen solche Versandbehälter, wenn sie eine Füllmenge von mehr als 15 kg aufweisen, durch geeignete Vorrichtungen gegen Umstürzen gesichert sein.

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