Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung (EisbBBV) Fundstelle

Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.06.2014 bis 31.12.9999

Änderung

BGBl. II Nr. 156/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 19 Abs. 4 und 5, § 21a sowie § 49 Abs. 1 und 3 des Eisenbahngesetzes 1957, BGBl. Nr. 60, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 125/2006, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt, Allgemeines

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 1.

Geltungsbereich

Geltungsbereich

§ 2.

Allgemeine Begriffsbestimmungen

§ 2§ 3.

Allgemeine Anforderungen

Allgemeine Anforderungen

§ 3. Ausnahmen
2. Abschnitt, Betriebsanlagen

§ 4.

Begriffsbestimmungen

Allgemeine Anforderungen an den Bau

§ 5.

Allgemeine Anforderungen an den Betrieb

§ 5§ 6.

Spurweite

Barrierefreiheit

§ 6. Entwurfselemente im Grundriss (Gleisbogen)

§ 7.

Längsneigung

Allgemeine Bestimmungen für Signale

§ 8.

Belastbarkeit des Oberbaus und der Bauwerke

Allgemeine Bestimmungen für die Instandhaltung

§ 9.

Regellichtraum

Fahrten von Unternehmen, die keine Eisenbahnunternehmen sind

§ 10.

Gleisabstand

Ausnahmen

§ 11. Schienengleiche Eisenbahnübergänge

2. Abschnitt
Betriebsanlagen

§ 12§ 11.

Schienengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen

Begriffsbestimmungen

§ 13§ 12.

Bahnsteige, Rampen

Spurweite

§ 14§ 13.

Signale und Weichen

Entwurfselemente im Grundriss (Gleisbogen)

§ 14.

Längsneigung

§ 15.

Technische Sicherung der Zugfolge, Zugbeeinflussung

Belastbarkeit des Oberbaus und der Bauwerke

§ 16.

Fernmeldeanlagen

Lichtraum

§ 17. Wiederkehrende Prüfungen von Betriebsanlagen - Überwachung von gefährdeten Stellen
3. Abschnitt, Schienenfahrzeuge

§ 18§ 17.

Einteilung, Begriffsbestimmungen

Gleisabstand

§ 18.

Schienengleiche Eisenbahnübergänge

§ 19.

Radsatzlasten und Fahrzeuggewichte je Längeneinheit

Schienengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen

§ 20.

Räder und Radsätze

Bahnsteige, Rampen

§ 21. Begrenzung der Schienenfahrzeuge

§ 22§ 21.

Bremsen

Kilo-/Hektometertafeln

§ 23§ 22.

Zug- und Stoßeinrichtungen

Weichen und Flankenschutzeinrichtungen

§ 23.

Technische Sicherung der Zugfolge

§ 24.

Freie Räume und Bauteile an den Enden von Schienenfahrzeugen

Zugbeeinflussung

§ 25.

Ausrüstung und Anschriften

Fernmeldeanlagen

§ 26.

Wiederkehrende Prüfung von Schienenfahrzeugen

Wiederkehrende Prüfungen von Betriebsanlagen -Überwachung von gefährdeten Stellen

4. Abschnitt, Eisenbahnbetrieb

3. Abschnitt
Signale

§ 27.

Begriffsbestimmungen - Art und Länge von Zügen

Erforderliche Sichtweite auf ortsfeste Signale

§ 28.

Aufstellung von ortsfesten Signalen

§ 28§ 29.

Bremsen der Züge

Hauptsignal

§ 29§ 30.

Bilden der Züge

Vorsignal

§ 30. Ausrüsten der Züge mit Mitteln für die erste Hilfeleistung

§ 31.

Zugfolge

Schutzsignal

§ 32.

Fahrgeschwindigkeit

Geschwindigkeitsanzeiger

§ 33.

Verschieben, Hemmschuhe

Geschwindigkeitsvoranzeiger

§ 34. Sichern stillstehender Schienenfahrzeuge

§ 35§ 34.

Besetzen der Triebfahrzeuge und Züge

Gelbes Trapez

5. Abschnitt, Betriebsbedienstete

§ 35.

Signalnachahmer

§ 36.

Abstandstafel

§ 36§ 37.

Begriffsbestimmung

Signal außer Betrieb

§ 37§ 38.

Allgemeine Anforderungen an Betriebsbedienstete

Ersatzsignal

§ 38§ 39.

Ausbildung und Prüfung der Betriebsbediensteten

Vorsichtssignal

§ 39§ 40.

Verhalten während des Dienstes

Vorbeifahrt erlaubt

§ 40§ 41.

Verhalten bei Krankheit und Übermüdung

Kennzeichnung

6. Abschnitt, Schlussbestimmungen

§ 42.

Sperrsignale

§ 41§ 43.

Übergangsbestimmungen

Langsamfahrsignale

§ 42§ 44.

Notifikationshinweis gemäß Artikel 12 der Richtlinie 98/34/EG

Oberleitungssignale

§ 43§ 45.

Inkraftttreten

Weichensignale

§ 46.

Weichenüberwachungssignal

§ 47.

Weichenblockade

§ 48.

Weiche gesichert

§ 49.

Verschubsignal

§ 50.

Verschubhalttafel

§ 51.

Wartesignal

§ 52.

Hand – Verschubsignale

§ 53.

Akustische Signale

§ 54.

Bremsprobesignale

§ 55.

Abfertigungssignale

§ 56.

Zugsignale

§ 57.

Signale an Schienenfahrzeugen

§ 58.

Gefahrsignal

§ 59.

Sonstige Signale

§ 60.

Eisenbahnkreuzungsüberwachungssignal (EKÜS)

§ 61.

Sonstige Signale für Eisenbahnkreuzungen

§ 62.

Übergangssignale

§ 63.

Form – Hauptsignal

§ 64.

Form – Vorsignal

§ 65.

Schutzsignal ohne lotrechten weißen Streifen

§ 66.

Erlaubnissignal

§ 67.

Form – Verschubsignal

§ 68.

Sperrsignal

§ 69.

Weichensignale

4. Abschnitt
Schienenfahrzeuge

§ 70.

Einteilung, Begriffsbestimmungen

§ 71.

Radsatzlasten und Fahrzeuggewichte je Längeneinheit

§ 72.

Räder und Radsätze

§ 73.

Begrenzung der Schienenfahrzeuge

§ 74.

Bremsen

§ 75.

Zug- und Stoßeinrichtungen

§ 76.

Freie Räume und Bauteile an den Enden von Schienenfahrzeugen

§ 77.

Ausrüstung und Anschriften

§ 78.

Wiederkehrende Prüfung von Schienenfahrzeugen

5. Abschnitt
Eisenbahnbetrieb

1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 79.

Begriffsbestimmungen und allgemeine Festlegungen

§ 80.

Angaben zu Betriebsstellen und Strecken

§ 81.

Dienstantritt und Dienstübergabe

§ 82.

Weichenbereich

§ 83.

Bedienen von Eisenbahnsicherungsanlagen und Signalen

§ 84.

Untaugliche Signale

§ 85.

Dienstruhe

§ 86.

Sicherheit von Bahnbenützenden bei Bahnsteigzugängen

§ 87.

Sicherheit der Bahnbenützenden beim Fahrgastwechsel

§ 88.

Sicherheit der Reisenden in personenbefördernden Zügen

§ 89.

Betriebliche Aufträge der betriebssteuernden Stelle an Fahrten

§ 90.

Fahren auf Sicht

§ 91.

Gleise oder Gleisabschnitte, die von Schienenfahrzeugen mit angehobenen Stromabnehmern nicht befahren werden dürfen

§ 92.

Sperre von Gleisen

§ 93.

Sichern stillstehender Schienenfahrzeuge

§ 94.

Völlig gestörte Verständigung zwischen den Zugfolgestellen

§ 95.

Betriebliche Koordination bei Arbeiten im Gefahrenraum von Gleisen

§ 96.

Keine Fahrten

§ 97.

Gefährdete Rotte

§ 98.

Bau- und Instandhaltungsarbeiten

2. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen für Fahrten

§ 99.

Allgemeine Bestimmungen für Fahrten

3. Unterabschnitt
Bestimmungen für Zugfahrten

§ 100.

Allgemeine Bestimmungen für Zugfahrten

§ 101.

Massen und Belastung

§ 102.

Bremsen der Züge

§ 103.

Bremsprobe

§ 104.

Zugbildung

§ 105.

Länge der Züge

§ 106.

Vorbereitung der Zugfahrt

§ 107.

Änderungen der Merkmale des Zuges

§ 108.

Fahrweg, Ende des Einfahrgleises, Schutzweg

§ 109.

Ausfahrt ohne Ausfahrsignal

§ 110.

Fahrstraße, Fahrstraßenprüfung und -sicherung

§ 111.

Ausrüsten der Züge mit Mitteln für die erste Hilfeleistung

§ 112.

Folge- und Gegenzugsicherung

§ 113.

Fahrgeschwindigkeit

§ 114.

Besetzen der Triebfahrzeuge und Züge

§ 115.

Besetzen personenbefördernder Züge

§ 116.

Regelung des Zugverkehrs, Änderungen, Abweichungen

§ 117.

Abfahren von Zügen

§ 118.

Signalbeachtung

§ 119.

Einfahrgleise, Ein- und Ausfahränderungen

§ 120.

Haltepunkt, grenzfreie Einfahrt

§ 121.

Außerplanmäßiges Anhalten, Ausfall von Aufenthalten

§ 122.

Nachschieben

§ 123.

Liegenbleiben von Zügen, Zugtrennung

§ 124.

Anordnung des „Fahrens auf Sicht“

§ 125.

Unterlagen, Aufzeichnungen, Informationen

4. Unterabschnitt
Bestimmungen für Nebenfahrten

§ 126.

Bestimmungen für Nebenfahrten

5. Unterabschnitt
Bestimmungen für Verschubfahrten

§ 127.

Bestimmungen für Verschubfahrten

6. Unterabschnitt
Sonderbestimmungen

§ 128.

Sonderbestimmungen

6. Abschnitt
Betriebsbedienstete

§ 129.

Begriffsbestimmung, allgemeine Bestimmungen

§ 130.

Allgemeine Anforderungen an Betriebsbedienstete

§ 131.

Ausbildung und Prüfung der Betriebsbediensteten

§ 132.

Verhalten während des Dienstes

§ 133.

Verhalten bei Krankheit und Übermüdung

7. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 134.

Übergangsbestimmungen zur Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung in der Fassung BGBl. II Nr. 156/2014, betreffend Betriebsanlagen und Schienenfahrzeuge

§ 135

Übergangsbestimmungen zur Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung, in der Fassung BGBl. II Nr. 156/2014, betreffend Dienstvorschriften und Dienstanweisungen

§ 136.

Notifikationshinweis

§ 137.

Inkrafttreten

Anmerkung

Die Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung wurde in Artikel 1 des BGBl. II Nr. 398/2008 kundgemacht.

Stand vor dem 26.06.2014

In Kraft vom 01.01.2009 bis 26.06.2014

Änderung

BGBl. II Nr. 156/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 19 Abs. 4 und 5, § 21a sowie § 49 Abs. 1 und 3 des Eisenbahngesetzes 1957, BGBl. Nr. 60, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 125/2006, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt, Allgemeines

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 1.

Geltungsbereich

Geltungsbereich

§ 2.

Allgemeine Begriffsbestimmungen

§ 2§ 3.

Allgemeine Anforderungen

Allgemeine Anforderungen

§ 3. Ausnahmen
2. Abschnitt, Betriebsanlagen

§ 4.

Begriffsbestimmungen

Allgemeine Anforderungen an den Bau

§ 5.

Allgemeine Anforderungen an den Betrieb

§ 5§ 6.

Spurweite

Barrierefreiheit

§ 6. Entwurfselemente im Grundriss (Gleisbogen)

§ 7.

Längsneigung

Allgemeine Bestimmungen für Signale

§ 8.

Belastbarkeit des Oberbaus und der Bauwerke

Allgemeine Bestimmungen für die Instandhaltung

§ 9.

Regellichtraum

Fahrten von Unternehmen, die keine Eisenbahnunternehmen sind

§ 10.

Gleisabstand

Ausnahmen

§ 11. Schienengleiche Eisenbahnübergänge

2. Abschnitt
Betriebsanlagen

§ 12§ 11.

Schienengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen

Begriffsbestimmungen

§ 13§ 12.

Bahnsteige, Rampen

Spurweite

§ 14§ 13.

Signale und Weichen

Entwurfselemente im Grundriss (Gleisbogen)

§ 14.

Längsneigung

§ 15.

Technische Sicherung der Zugfolge, Zugbeeinflussung

Belastbarkeit des Oberbaus und der Bauwerke

§ 16.

Fernmeldeanlagen

Lichtraum

§ 17. Wiederkehrende Prüfungen von Betriebsanlagen - Überwachung von gefährdeten Stellen
3. Abschnitt, Schienenfahrzeuge

§ 18§ 17.

Einteilung, Begriffsbestimmungen

Gleisabstand

§ 18.

Schienengleiche Eisenbahnübergänge

§ 19.

Radsatzlasten und Fahrzeuggewichte je Längeneinheit

Schienengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen

§ 20.

Räder und Radsätze

Bahnsteige, Rampen

§ 21. Begrenzung der Schienenfahrzeuge

§ 22§ 21.

Bremsen

Kilo-/Hektometertafeln

§ 23§ 22.

Zug- und Stoßeinrichtungen

Weichen und Flankenschutzeinrichtungen

§ 23.

Technische Sicherung der Zugfolge

§ 24.

Freie Räume und Bauteile an den Enden von Schienenfahrzeugen

Zugbeeinflussung

§ 25.

Ausrüstung und Anschriften

Fernmeldeanlagen

§ 26.

Wiederkehrende Prüfung von Schienenfahrzeugen

Wiederkehrende Prüfungen von Betriebsanlagen -Überwachung von gefährdeten Stellen

4. Abschnitt, Eisenbahnbetrieb

3. Abschnitt
Signale

§ 27.

Begriffsbestimmungen - Art und Länge von Zügen

Erforderliche Sichtweite auf ortsfeste Signale

§ 28.

Aufstellung von ortsfesten Signalen

§ 28§ 29.

Bremsen der Züge

Hauptsignal

§ 29§ 30.

Bilden der Züge

Vorsignal

§ 30. Ausrüsten der Züge mit Mitteln für die erste Hilfeleistung

§ 31.

Zugfolge

Schutzsignal

§ 32.

Fahrgeschwindigkeit

Geschwindigkeitsanzeiger

§ 33.

Verschieben, Hemmschuhe

Geschwindigkeitsvoranzeiger

§ 34. Sichern stillstehender Schienenfahrzeuge

§ 35§ 34.

Besetzen der Triebfahrzeuge und Züge

Gelbes Trapez

5. Abschnitt, Betriebsbedienstete

§ 35.

Signalnachahmer

§ 36.

Abstandstafel

§ 36§ 37.

Begriffsbestimmung

Signal außer Betrieb

§ 37§ 38.

Allgemeine Anforderungen an Betriebsbedienstete

Ersatzsignal

§ 38§ 39.

Ausbildung und Prüfung der Betriebsbediensteten

Vorsichtssignal

§ 39§ 40.

Verhalten während des Dienstes

Vorbeifahrt erlaubt

§ 40§ 41.

Verhalten bei Krankheit und Übermüdung

Kennzeichnung

6. Abschnitt, Schlussbestimmungen

§ 42.

Sperrsignale

§ 41§ 43.

Übergangsbestimmungen

Langsamfahrsignale

§ 42§ 44.

Notifikationshinweis gemäß Artikel 12 der Richtlinie 98/34/EG

Oberleitungssignale

§ 43§ 45.

Inkraftttreten

Weichensignale

§ 46.

Weichenüberwachungssignal

§ 47.

Weichenblockade

§ 48.

Weiche gesichert

§ 49.

Verschubsignal

§ 50.

Verschubhalttafel

§ 51.

Wartesignal

§ 52.

Hand – Verschubsignale

§ 53.

Akustische Signale

§ 54.

Bremsprobesignale

§ 55.

Abfertigungssignale

§ 56.

Zugsignale

§ 57.

Signale an Schienenfahrzeugen

§ 58.

Gefahrsignal

§ 59.

Sonstige Signale

§ 60.

Eisenbahnkreuzungsüberwachungssignal (EKÜS)

§ 61.

Sonstige Signale für Eisenbahnkreuzungen

§ 62.

Übergangssignale

§ 63.

Form – Hauptsignal

§ 64.

Form – Vorsignal

§ 65.

Schutzsignal ohne lotrechten weißen Streifen

§ 66.

Erlaubnissignal

§ 67.

Form – Verschubsignal

§ 68.

Sperrsignal

§ 69.

Weichensignale

4. Abschnitt
Schienenfahrzeuge

§ 70.

Einteilung, Begriffsbestimmungen

§ 71.

Radsatzlasten und Fahrzeuggewichte je Längeneinheit

§ 72.

Räder und Radsätze

§ 73.

Begrenzung der Schienenfahrzeuge

§ 74.

Bremsen

§ 75.

Zug- und Stoßeinrichtungen

§ 76.

Freie Räume und Bauteile an den Enden von Schienenfahrzeugen

§ 77.

Ausrüstung und Anschriften

§ 78.

Wiederkehrende Prüfung von Schienenfahrzeugen

5. Abschnitt
Eisenbahnbetrieb

1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 79.

Begriffsbestimmungen und allgemeine Festlegungen

§ 80.

Angaben zu Betriebsstellen und Strecken

§ 81.

Dienstantritt und Dienstübergabe

§ 82.

Weichenbereich

§ 83.

Bedienen von Eisenbahnsicherungsanlagen und Signalen

§ 84.

Untaugliche Signale

§ 85.

Dienstruhe

§ 86.

Sicherheit von Bahnbenützenden bei Bahnsteigzugängen

§ 87.

Sicherheit der Bahnbenützenden beim Fahrgastwechsel

§ 88.

Sicherheit der Reisenden in personenbefördernden Zügen

§ 89.

Betriebliche Aufträge der betriebssteuernden Stelle an Fahrten

§ 90.

Fahren auf Sicht

§ 91.

Gleise oder Gleisabschnitte, die von Schienenfahrzeugen mit angehobenen Stromabnehmern nicht befahren werden dürfen

§ 92.

Sperre von Gleisen

§ 93.

Sichern stillstehender Schienenfahrzeuge

§ 94.

Völlig gestörte Verständigung zwischen den Zugfolgestellen

§ 95.

Betriebliche Koordination bei Arbeiten im Gefahrenraum von Gleisen

§ 96.

Keine Fahrten

§ 97.

Gefährdete Rotte

§ 98.

Bau- und Instandhaltungsarbeiten

2. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen für Fahrten

§ 99.

Allgemeine Bestimmungen für Fahrten

3. Unterabschnitt
Bestimmungen für Zugfahrten

§ 100.

Allgemeine Bestimmungen für Zugfahrten

§ 101.

Massen und Belastung

§ 102.

Bremsen der Züge

§ 103.

Bremsprobe

§ 104.

Zugbildung

§ 105.

Länge der Züge

§ 106.

Vorbereitung der Zugfahrt

§ 107.

Änderungen der Merkmale des Zuges

§ 108.

Fahrweg, Ende des Einfahrgleises, Schutzweg

§ 109.

Ausfahrt ohne Ausfahrsignal

§ 110.

Fahrstraße, Fahrstraßenprüfung und -sicherung

§ 111.

Ausrüsten der Züge mit Mitteln für die erste Hilfeleistung

§ 112.

Folge- und Gegenzugsicherung

§ 113.

Fahrgeschwindigkeit

§ 114.

Besetzen der Triebfahrzeuge und Züge

§ 115.

Besetzen personenbefördernder Züge

§ 116.

Regelung des Zugverkehrs, Änderungen, Abweichungen

§ 117.

Abfahren von Zügen

§ 118.

Signalbeachtung

§ 119.

Einfahrgleise, Ein- und Ausfahränderungen

§ 120.

Haltepunkt, grenzfreie Einfahrt

§ 121.

Außerplanmäßiges Anhalten, Ausfall von Aufenthalten

§ 122.

Nachschieben

§ 123.

Liegenbleiben von Zügen, Zugtrennung

§ 124.

Anordnung des „Fahrens auf Sicht“

§ 125.

Unterlagen, Aufzeichnungen, Informationen

4. Unterabschnitt
Bestimmungen für Nebenfahrten

§ 126.

Bestimmungen für Nebenfahrten

5. Unterabschnitt
Bestimmungen für Verschubfahrten

§ 127.

Bestimmungen für Verschubfahrten

6. Unterabschnitt
Sonderbestimmungen

§ 128.

Sonderbestimmungen

6. Abschnitt
Betriebsbedienstete

§ 129.

Begriffsbestimmung, allgemeine Bestimmungen

§ 130.

Allgemeine Anforderungen an Betriebsbedienstete

§ 131.

Ausbildung und Prüfung der Betriebsbediensteten

§ 132.

Verhalten während des Dienstes

§ 133.

Verhalten bei Krankheit und Übermüdung

7. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 134.

Übergangsbestimmungen zur Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung in der Fassung BGBl. II Nr. 156/2014, betreffend Betriebsanlagen und Schienenfahrzeuge

§ 135

Übergangsbestimmungen zur Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung, in der Fassung BGBl. II Nr. 156/2014, betreffend Dienstvorschriften und Dienstanweisungen

§ 136.

Notifikationshinweis

§ 137.

Inkrafttreten

Anmerkung

Die Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung wurde in Artikel 1 des BGBl. II Nr. 398/2008 kundgemacht.

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