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Betriebsanlagen und Fahrbetriebsmittel müssen so beschaffen sein, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen EisbVO 2003 (weggefallen) seit 27.06.2014 weggefallen. Diese Anforderungen gelten als erfüllt, wenn Betriebsanlagen und Fahrbetriebsmittel gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung und den von der Behörde erteilten Genehmigungen gebaut sind und betrieben werden.
Betriebsanlagen und Fahrbetriebsmittel müssen so beschaffen sein, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen EisbVO 2003 (weggefallen) seit 27.06.2014 weggefallen. Diese Anforderungen gelten als erfüllt, wenn Betriebsanlagen und Fahrbetriebsmittel gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung und den von der Behörde erteilten Genehmigungen gebaut sind und betrieben werden.