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Eisenbahnschutzvorschriften

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2012 bis 31.12.9999

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 47c des Eisenbahngesetzes 1957 – EisbG, BGBl. Nr. 60, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2012, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2012 bis 31.12.9999

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 47c des Eisenbahngesetzes 1957 – EisbG, BGBl. Nr. 60, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2012, wird verordnet:

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