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§ 3 Abs. 2 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 59/2018§ 75f TieraerzteG tritt mit 1seit 31.05.2021 weggefallen. Juli 2018 in Kraft. Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2018, tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft.
§ 3 Abs. 2 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 59/2018§ 75f TieraerzteG tritt mit 1seit 31.05.2021 weggefallen. Juli 2018 in Kraft. Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2018, tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft.