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(2) Die Geschäftsordnung für den Sozialfonds aufgrund des § 31 Abs. 2 in der Fassung LGBl.Nr. 39/2018§ 48 V-MSG kann von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werdenseit 31.03.2021 weggefallen. Sie darf jedoch frühestens am 1. Jänner 2019 in Kraft treten.
*) Fassung LGBl.Nr. 39/2018
(2) Die Geschäftsordnung für den Sozialfonds aufgrund des § 31 Abs. 2 in der Fassung LGBl.Nr. 39/2018§ 48 V-MSG kann von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werdenseit 31.03.2021 weggefallen. Sie darf jedoch frühestens am 1. Jänner 2019 in Kraft treten.
*) Fassung LGBl.Nr. 39/2018