§ 48 V-MSG (weggefallen)

Mindestsicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2021 bis 31.12.9999
(1) Artikel IV des Gesetzes über Landesfonds – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 39/2018, tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.

(2) Die Geschäftsordnung für den Sozialfonds aufgrund des § 31 Abs. 2 in der Fassung LGBl.Nr. 39/2018§ 48 V-MSG kann von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werdenseit 31.03.2021 weggefallen. Sie darf jedoch frühestens am 1. Jänner 2019 in Kraft treten.

*) Fassung LGBl.Nr. 39/2018

Stand vor dem 31.03.2021

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.03.2021
(1) Artikel IV des Gesetzes über Landesfonds – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 39/2018, tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.

(2) Die Geschäftsordnung für den Sozialfonds aufgrund des § 31 Abs. 2 in der Fassung LGBl.Nr. 39/2018§ 48 V-MSG kann von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werdenseit 31.03.2021 weggefallen. Sie darf jedoch frühestens am 1. Jänner 2019 in Kraft treten.

*) Fassung LGBl.Nr. 39/2018

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