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Die §§ 4a Abs. 5 § 75e TieraerzteGund 6, 5 Abs 2, 6a, 13 Abs seit 31.05.2021 weggefallen. 3, 13a Abs. 2, 19 Abs. 2 und 24 Abs. 3 in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft. Die Paragraphen 4 a, Absatz 5 und 6, 5 Absatz 2,, 6a, 13 Absatz 3,, 13a Absatz 2,, 19 Absatz 2 und 24 Absatz 3, in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 37 aus 2018,, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.
Die §§ 4a Abs. 5 § 75e TieraerzteGund 6, 5 Abs 2, 6a, 13 Abs seit 31.05.2021 weggefallen. 3, 13a Abs. 2, 19 Abs. 2 und 24 Abs. 3 in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft. Die Paragraphen 4 a, Absatz 5 und 6, 5 Absatz 2,, 6a, 13 Absatz 3,, 13a Absatz 2,, 19 Absatz 2 und 24 Absatz 3, in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 37 aus 2018,, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.