§ 41b SHG (weggefallen)

Steiermärkisches Sozialhilfegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können rückwirkend in Kraft gesetzt werden§ 41b SHG seit 31.12.2024 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2018

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 01.05.2018 bis 31.12.2024
Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können rückwirkend in Kraft gesetzt werden§ 41b SHG seit 31.12.2024 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2018

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