§ 47 V-MSG (weggefallen)

Mindestsicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2021 bis 31.12.9999
(1) Die Bestimmung des § 8 Abs. 3 in der Fassung LGBl.Nr. 17/2018§ 47 V-MSG tritt am 1seit 31.03.2021 weggefallen. Jänner 2018 in Kraft.

(2) Die Bestimmungen des § 25 Abs. 1a bis 2a in der Fassung LGBl.Nr. 17/2018 sind erstmalig für das Beitragsjahr 2018 anzuwenden.

(3) § 25 Abs. 2a in der Fassung LGBl.Nr. 17/2018 tritt am 31. Dezember 2019 außer Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 17/2018

Stand vor dem 31.03.2021

In Kraft vom 05.04.2018 bis 31.03.2021
(1) Die Bestimmung des § 8 Abs. 3 in der Fassung LGBl.Nr. 17/2018§ 47 V-MSG tritt am 1seit 31.03.2021 weggefallen. Jänner 2018 in Kraft.

(2) Die Bestimmungen des § 25 Abs. 1a bis 2a in der Fassung LGBl.Nr. 17/2018 sind erstmalig für das Beitragsjahr 2018 anzuwenden.

(3) § 25 Abs. 2a in der Fassung LGBl.Nr. 17/2018 tritt am 31. Dezember 2019 außer Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 17/2018

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