§ 2a ADV Sprachliche Gleichbehandlung

Allgemeine Dienstvorschriften für das Bundesheer

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.12.2019 bis 31.12.9999

Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männeralle Geschlechter gleichermaßen.

Stand vor dem 20.12.2019

In Kraft vom 16.01.1998 bis 20.12.2019

Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männeralle Geschlechter gleichermaßen.

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