§ 132b SchOG (weggefallen)

Schulorganisationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.07.2024 bis 31.12.9999
Sofern in Bestimmungen gemäß dem Bildungsreformgesetz 2017, BGBl. I Nr. 138/2017§ 132b SchOG, auf die Schulbehörde Bildungsdirektion abgestellt wird, tritt bis zum Ablauf des 31 seit 22.07.2024 weggefallen. Dezember 2018 der Landesschulrat bzw. der Stadtschulrat für Wien an die Stelle der Bildungsdirektion.

Stand vor dem 22.07.2024

In Kraft vom 16.09.2017 bis 22.07.2024
Sofern in Bestimmungen gemäß dem Bildungsreformgesetz 2017, BGBl. I Nr. 138/2017§ 132b SchOG, auf die Schulbehörde Bildungsdirektion abgestellt wird, tritt bis zum Ablauf des 31 seit 22.07.2024 weggefallen. Dezember 2018 der Landesschulrat bzw. der Stadtschulrat für Wien an die Stelle der Bildungsdirektion.

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