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Änderung
LGBl. Nr. 123/2001, 23/2009, 120/2009, 10/2013, 133/2016
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund der §§ 10 Abs. 4 und 13 Abs Fundstelle seit 31.12.2020 weggefallen. 3 und 4 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996, BGBl. Nr. 112, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 135/1999, wird verordnet:
Anmerkung
Art. II der Novelle LGBl. Nr. 133/2016 lautet:"Die Bestimmungen zu Mindestlänge sowie Kofferraumvolumen gelten lediglich für Kraftfahrzeuge, die nach dem 1. Jänner 2017 für das Taxigewerbe angemeldet werden."
Änderung
LGBl. Nr. 123/2001, 23/2009, 120/2009, 10/2013, 133/2016
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund der §§ 10 Abs. 4 und 13 Abs Fundstelle seit 31.12.2020 weggefallen. 3 und 4 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996, BGBl. Nr. 112, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 135/1999, wird verordnet:
Anmerkung
Art. II der Novelle LGBl. Nr. 133/2016 lautet:"Die Bestimmungen zu Mindestlänge sowie Kofferraumvolumen gelten lediglich für Kraftfahrzeuge, die nach dem 1. Jänner 2017 für das Taxigewerbe angemeldet werden."