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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Der Lenker hat nach der Beendigung einer Fahrt festzustellen, ob Fahrgäste unbeabsichtigt Gegenstände zurückgelassen haben. Diese sind unverzüglich der nächstgelegenen für Fundsachen zuständigen Stelle zu übergeben.
(3) Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
(4) In den Fahrzeugen besteht für die Fahrgäste und für das Fahrpersonal generelles Rauchverbot.
(2) Der Lenker hat nach der Beendigung einer Fahrt festzustellen, ob Fahrgäste unbeabsichtigt Gegenstände zurückgelassen haben. Diese sind unverzüglich der nächstgelegenen für Fundsachen zuständigen Stelle zu übergeben.
(3) Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
(4) In den Fahrzeugen besteht für die Fahrgäste und für das Fahrpersonal generelles Rauchverbot.