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Beförderungspflicht
(1) Innerhalb des Landes Tirol besteht die Verpflichtung zur Beförderung von Personen, soweit die Fahrt ihren Ausgangspunkt in der Standortgemeinde des Gewerbeinhabers nimmt und in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist§ 9 T-PB 2000 seit 31.12.2020 weggefallen.
(2) Beförderungspflicht besteht nicht, wenn die Erfüllung eines Auftrages
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Beförderungspflicht
(1) Innerhalb des Landes Tirol besteht die Verpflichtung zur Beförderung von Personen, soweit die Fahrt ihren Ausgangspunkt in der Standortgemeinde des Gewerbeinhabers nimmt und in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist§ 9 T-PB 2000 seit 31.12.2020 weggefallen.
(2) Beförderungspflicht besteht nicht, wenn die Erfüllung eines Auftrages
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