§ 14 T-PB 2000 (weggefallen)

Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
§ 14

Ankündigung von Fahrten

Fahrten dürfen durch die Bekanntgabe von Abfahrtszeiten, Fahrtzielen und dergleichen am Ort, an dem das Taxifahrzeug bereitgehalten wird, und am Standort des Gewerbetreibenden angekündigt werden§ 14 T-PB 2000 seit 31.12.2020 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.08.2000 bis 31.12.2020
§ 14

Ankündigung von Fahrten

Fahrten dürfen durch die Bekanntgabe von Abfahrtszeiten, Fahrtzielen und dergleichen am Ort, an dem das Taxifahrzeug bereitgehalten wird, und am Standort des Gewerbetreibenden angekündigt werden§ 14 T-PB 2000 seit 31.12.2020 weggefallen.

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