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(2) Zugleich tritt die Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 1994, LGBl. Nr. 31, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 2/1995 außer Kraft.
(3) Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. 2015 Nr. L 241, S. 1, notifiziert (Notifikationsnummer 2016/0422/A).
(2) Zugleich tritt die Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 1994, LGBl. Nr. 31, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 2/1995 außer Kraft.
(3) Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. 2015 Nr. L 241, S. 1, notifiziert (Notifikationsnummer 2016/0422/A).