§ 10 T-BSFV

Tiroler Bergsportführerverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.09.2021 bis 31.12.9999

Der theoretische Teil des Ausbildungslehrganges hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

1.

Berufskunde und Vorschriften über das Bergsportführerwesen:

Kenntnis des Tiroler Bergsportführergesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen sowie weiterer einschlägiger Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Bergwanderführer; Fragen der zivilrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Ausübung der Tätigkeit als Bergwanderführer

2.

Natur- und Umweltkunde:

Kenntnis der einschlägigen Bundes- und Landesgesetze und der dazu erlassenen Verordnungen; Beitrag des Bergwanderführers zur Erhaltung des alpinen Lebens- und Erholungsraumes; Grundkenntnisse der Geologie, der Flora und der Fauna der heimischen Bergwelt; Kenntnis der Lenkungsmaßnahmen im Naturraum

3.

Tourismuskunde:
Kenntnisse der bergsportlichen Angebotsmöglichkeiten und der infrastrukturellen touristischen Einrichtungen des Landes Tirol

4.

Körperlehre und Erste Hilfe:
Grundkenntnisse in Anatomie und Physiologie; Erste Hilfe-Maßnahmen, insbesondere bei am Berg auftretenden Beschwerden und bei Unfällen (Versorgung von Wunden und Knochenbrüchen, allgemeine Maßnahmen zur Versorgung Verletzter, künstliche Beatmung, Wiederbelebung und dergleichen)

5.

Tourenplanung und Tourenführung:
Gruppendynamik und der Gruppenführung bei Bergwanderungen; Kenntnisse zur Erkennung und Vermeidung von lawinenbedrohtem Gelände einschließlich der Interpretation von Lawinenlage- und Wetterberichten zur Planung und Durchführung von winterlichen Bergwanderungen

6.

sommerliche und winterliche Berggefahren:
Kenntnis der objektiven und der subjektiven Gefahren beim Bergwandern, deren Erkennen und Beurteilen

7.

Unfallkunde:
Vermeidung von Bergunfällen; Kameradenhilfe

8.

Wetterkunde:
Grundkenntnisse der Klimatologie; Einfluß des Klimas bei Bergwanderungen; Gefahren der Witterung im Berggelände

9.

Orientierungskunde:
Grundkenntnisse im Kartenlesen; Handhabung der Orientierungsgeräte

10.

Ausrüstungskunde:
Kenntnisse über die Funktionsweise, Verwendung und Pflege der Bergwanderausrüstung; Grundkenntnisse in der Handhabung von Rettungsgeräten.

Stand vor dem 22.09.2021

In Kraft vom 18.07.2014 bis 22.09.2021

Der theoretische Teil des Ausbildungslehrganges hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

1.

Berufskunde und Vorschriften über das Bergsportführerwesen:

Kenntnis des Tiroler Bergsportführergesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen sowie weiterer einschlägiger Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Bergwanderführer; Fragen der zivilrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Ausübung der Tätigkeit als Bergwanderführer

2.

Natur- und Umweltkunde:

Kenntnis der einschlägigen Bundes- und Landesgesetze und der dazu erlassenen Verordnungen; Beitrag des Bergwanderführers zur Erhaltung des alpinen Lebens- und Erholungsraumes; Grundkenntnisse der Geologie, der Flora und der Fauna der heimischen Bergwelt; Kenntnis der Lenkungsmaßnahmen im Naturraum

3.

Tourismuskunde:
Kenntnisse der bergsportlichen Angebotsmöglichkeiten und der infrastrukturellen touristischen Einrichtungen des Landes Tirol

4.

Körperlehre und Erste Hilfe:
Grundkenntnisse in Anatomie und Physiologie; Erste Hilfe-Maßnahmen, insbesondere bei am Berg auftretenden Beschwerden und bei Unfällen (Versorgung von Wunden und Knochenbrüchen, allgemeine Maßnahmen zur Versorgung Verletzter, künstliche Beatmung, Wiederbelebung und dergleichen)

5.

Tourenplanung und Tourenführung:
Gruppendynamik und der Gruppenführung bei Bergwanderungen; Kenntnisse zur Erkennung und Vermeidung von lawinenbedrohtem Gelände einschließlich der Interpretation von Lawinenlage- und Wetterberichten zur Planung und Durchführung von winterlichen Bergwanderungen

6.

sommerliche und winterliche Berggefahren:
Kenntnis der objektiven und der subjektiven Gefahren beim Bergwandern, deren Erkennen und Beurteilen

7.

Unfallkunde:
Vermeidung von Bergunfällen; Kameradenhilfe

8.

Wetterkunde:
Grundkenntnisse der Klimatologie; Einfluß des Klimas bei Bergwanderungen; Gefahren der Witterung im Berggelände

9.

Orientierungskunde:
Grundkenntnisse im Kartenlesen; Handhabung der Orientierungsgeräte

10.

Ausrüstungskunde:
Kenntnisse über die Funktionsweise, Verwendung und Pflege der Bergwanderausrüstung; Grundkenntnisse in der Handhabung von Rettungsgeräten.

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