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(1) Das Berg- und Schiführerbuch hat dem in der Anlage 9 dargestellten Muster zu entsprechen.
(2) Das Berg- und Schiführerbuch ist in den Abmessungen 95 x 148 mm, gebunden und mit einem Umschlag aus widerstandsfähigem moosgrünen Material herzustellen.
(2) Das Im Berg- und Schiführerbuch hat 20ist eine ausreichende Anzahl an fortlaufend nummerierten Seiten zu umfassen,für die mit fortlaufenden Zahlen zu versehen sind. Die Vorderseite des Umschlages sowie die Seiten 1, 2 und 3 haben den in der Anlage 7 dargestellten Mustern zu entsprechen. Die Seiten 4, 5 und 6 sind behördlichen Eintragungen, die Seiten 7 bis 20 Bestätigungen des Tiroler Bergsportführerverbandes über die Teilnahme des Berg- und Schiführers an Fortbildungsveranstaltungen nach § 13 des Tiroler Bergsportführergesetzes vorzubehaltenvorzusehen.
(1) Das Berg- und Schiführerbuch hat dem in der Anlage 9 dargestellten Muster zu entsprechen.
(2) Das Berg- und Schiführerbuch ist in den Abmessungen 95 x 148 mm, gebunden und mit einem Umschlag aus widerstandsfähigem moosgrünen Material herzustellen.
(2) Das Im Berg- und Schiführerbuch hat 20ist eine ausreichende Anzahl an fortlaufend nummerierten Seiten zu umfassen,für die mit fortlaufenden Zahlen zu versehen sind. Die Vorderseite des Umschlages sowie die Seiten 1, 2 und 3 haben den in der Anlage 7 dargestellten Mustern zu entsprechen. Die Seiten 4, 5 und 6 sind behördlichen Eintragungen, die Seiten 7 bis 20 Bestätigungen des Tiroler Bergsportführerverbandes über die Teilnahme des Berg- und Schiführers an Fortbildungsveranstaltungen nach § 13 des Tiroler Bergsportführergesetzes vorzubehaltenvorzusehen.