Art. 1 TBO 2011 (weggefallen)

Bauordnung 2011 - TBO 2011, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2018 bis 31.12.9999
Aufgrund des Art. 41 der Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. Nr. 61/1988, wird in der Anlage die Tiroler Bauordnung 2001, LGBl. Nr. 94, unter Berücksichtigung der durch die Gesetze LGBl. Nr. 89/2003, 35/2005, 73/2007, 40/2009 und 48/2011 und die Kundmachung LGBl. Nr. 60/2005 erfolgten Änderungen wieder verlautbart.

(2) Die wieder verlautbarte Rechtsvorschrift ist als „Tiroler Bauordnung 2011 –1 TBO 2011“ zu bezeichnen seit 28.02.2018 weggefallen.

Stand vor dem 28.02.2018

In Kraft vom 01.07.2011 bis 28.02.2018
Aufgrund des Art. 41 der Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. Nr. 61/1988, wird in der Anlage die Tiroler Bauordnung 2001, LGBl. Nr. 94, unter Berücksichtigung der durch die Gesetze LGBl. Nr. 89/2003, 35/2005, 73/2007, 40/2009 und 48/2011 und die Kundmachung LGBl. Nr. 60/2005 erfolgten Änderungen wieder verlautbart.

(2) Die wieder verlautbarte Rechtsvorschrift ist als „Tiroler Bauordnung 2011 –1 TBO 2011“ zu bezeichnen seit 28.02.2018 weggefallen.

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