Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Aufsichtsbehörden habenBildungsdirektion hat die Aufsicht über die gesetzlichen Schul-(Heim-)Erhalter dahin auszuüben, daß diese die ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben erfüllen. Die Aufsichtsbehörden habenBildungsdirektion hat die zur Behebung der festgestellten Mißstände erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Die Aufsichtsbehörden habenBildungsdirektion hat die Aufsicht über die gesetzlichen Schul-(Heim-)Erhalter dahin auszuüben, daß diese die ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben erfüllen. Die Aufsichtsbehörden habenBildungsdirektion hat die zur Behebung der festgestellten Mißstände erforderlichen Maßnahmen zu treffen.