Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Pflegebedürftige können ihre Betreuung und Hilfe frei wählen.
(3) Das Pflegegeld gebührt unabhängig von der Ursache der Behinderung sowie unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen.
(4) Auf die Gewährung des Pflegegeldes besteht ein Rechtsanspruch.
(2) Pflegebedürftige können ihre Betreuung und Hilfe frei wählen.
(3) Das Pflegegeld gebührt unabhängig von der Ursache der Behinderung sowie unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen.
(4) Auf die Gewährung des Pflegegeldes besteht ein Rechtsanspruch.