§ 4 TPGG (weggefallen)

Pflegegeldgesetz - TPGG, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999
(1) Das Pflegegeld gebührt zwölf Mal jährlich und beträgt monatlich in der

Stufe 1 154,20 Euro§ 4 TPGG seit 31.12.2011 weggefallen.

Stufe 2 284,30 Euro.

Stufe 3 442,90 Euro.

Stufe 4 664,30 Euro.

Stufe 5 902,30 Euro.

Stufe 6 1.260,00 Euro.

Stufe 7 1.655,80 Euro.

(2) Die Landesregierung hat durch Verordnung die Höhe des Pflegegeldes den geänderten Kostenverhältnissen anzupassen. Hiebei ist auf die Verpflichtungen aus der Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen, LGBl. Nr. 56/1993, Bedacht zu nehmen.

(3) Das Pflegegeld ist auf Beträge von vollen 10 Cent zu runden. Dabei sind Beträge unter 5 Cent abzurunden und Beträge ab 5 Cent aufzurunden.

(4) Die zuerkannten Pflegegeldleistungen sind von Amts wegen an die jeweils geltenden Beträge anzupassen.

Stand vor dem 31.12.2011

In Kraft vom 01.06.2011 bis 31.12.2011
(1) Das Pflegegeld gebührt zwölf Mal jährlich und beträgt monatlich in der

Stufe 1 154,20 Euro§ 4 TPGG seit 31.12.2011 weggefallen.

Stufe 2 284,30 Euro.

Stufe 3 442,90 Euro.

Stufe 4 664,30 Euro.

Stufe 5 902,30 Euro.

Stufe 6 1.260,00 Euro.

Stufe 7 1.655,80 Euro.

(2) Die Landesregierung hat durch Verordnung die Höhe des Pflegegeldes den geänderten Kostenverhältnissen anzupassen. Hiebei ist auf die Verpflichtungen aus der Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen, LGBl. Nr. 56/1993, Bedacht zu nehmen.

(3) Das Pflegegeld ist auf Beträge von vollen 10 Cent zu runden. Dabei sind Beträge unter 5 Cent abzurunden und Beträge ab 5 Cent aufzurunden.

(4) Die zuerkannten Pflegegeldleistungen sind von Amts wegen an die jeweils geltenden Beträge anzupassen.

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