Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Ein Antrag nach Abs§ 12 TPGG seit 31.12.2011 weggefallen. 1 kann bei sonstigem Verlust des Anspruches nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Pflegebedürftigen gestellt werden.
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(2) Ein Antrag nach Abs§ 12 TPGG seit 31.12.2011 weggefallen. 1 kann bei sonstigem Verlust des Anspruches nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Pflegebedürftigen gestellt werden.