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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Bei der Begutachtung von Pflegebedürftigen, die
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(3) Während eines stationären Aufenthaltes im Sinn des § 8 Abs. 1 lit. a oder einer Anhaltung im Sinn des § 8 Abs. 1 lit. b ist eine Begutachtung nicht zulässig.
(2) Bei der Begutachtung von Pflegebedürftigen, die
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(3) Während eines stationären Aufenthaltes im Sinn des § 8 Abs. 1 lit. a oder einer Anhaltung im Sinn des § 8 Abs. 1 lit. b ist eine Begutachtung nicht zulässig.