§ 21a TPGG (weggefallen)

Pflegegeldgesetz - TPGG, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999
Die Landesregierung kann Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen§ 21a TPGG seit 31.12.2011 weggefallen. Insbesondere kann sie in Form von Hausbesuchen überprüfen, ob eine den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person entsprechende Pflege gegeben ist und erforderlichenfalls durch Information und Beratung zu deren Verbesserung beitragen. Dabei sollen nach Möglichkeit auch die an der konkreten Pflegesituation beteiligten Personen einbezogen werden.

Stand vor dem 31.12.2011

In Kraft vom 21.02.1997 bis 31.12.2011
Die Landesregierung kann Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen§ 21a TPGG seit 31.12.2011 weggefallen. Insbesondere kann sie in Form von Hausbesuchen überprüfen, ob eine den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person entsprechende Pflege gegeben ist und erforderlichenfalls durch Information und Beratung zu deren Verbesserung beitragen. Dabei sollen nach Möglichkeit auch die an der konkreten Pflegesituation beteiligten Personen einbezogen werden.

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