Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Verlegung des Hauptwohnsitzes von Tirol in ein anderes Bundesland oder bei Wegzug in das Ausland die Aufgabe des Hauptwohnsitzes in Tirol sind spätestens im Zeitpunkt der Verlegung bzw. des Wegzuges unter Bekanntgabe der neuen Wohnadresse der Landesregierung anzuzeigen.
(2) Die Verlegung des Hauptwohnsitzes von Tirol in ein anderes Bundesland oder bei Wegzug in das Ausland die Aufgabe des Hauptwohnsitzes in Tirol sind spätestens im Zeitpunkt der Verlegung bzw. des Wegzuges unter Bekanntgabe der neuen Wohnadresse der Landesregierung anzuzeigen.