§ 35 TPGG (weggefallen)

Pflegegeldgesetz - TPGG, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Tiroler Pflegegeldgesetz, LGBl. Nr. 55/1993, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 112/1994, 76/1995, 12/1996§ 35 TPGG und 42/1996 außer Kraftseit 31.12.2011 weggefallen.

(2) Die Abs. 2 und 3 des § 25 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft und mit dem Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2011

In Kraft vom 21.02.1997 bis 31.12.2011
(1) Dieses Gesetz tritt, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Tiroler Pflegegeldgesetz, LGBl. Nr. 55/1993, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 112/1994, 76/1995, 12/1996§ 35 TPGG und 42/1996 außer Kraftseit 31.12.2011 weggefallen.

(2) Die Abs. 2 und 3 des § 25 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft und mit dem Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.

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