§ 1 T-MG (weggefallen)

Musikschulgesetz, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2024 bis 31.12.9999
Dieses Gesetz hat zum Ziel, breiten Kreisen der Bevölkerung eine musikalische Ausbildung zu ermöglichen, besonders begabte Schüler auf den Besuch musikalischer Lehreinrichtungen höherer Stufe vorzubereiten und das gemeinsame Musizieren zu fördern§ 1 T-MG seit 31.03.2024 weggefallen.

Stand vor dem 31.03.2024

In Kraft vom 01.09.1992 bis 31.03.2024
Dieses Gesetz hat zum Ziel, breiten Kreisen der Bevölkerung eine musikalische Ausbildung zu ermöglichen, besonders begabte Schüler auf den Besuch musikalischer Lehreinrichtungen höherer Stufe vorzubereiten und das gemeinsame Musizieren zu fördern§ 1 T-MG seit 31.03.2024 weggefallen.

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