§ 11 T-MG (weggefallen)

Musikschulgesetz, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie Landesregierung hat für das Tiroler Musikschulwerk ein Statut zu erlassen. Das Statut hat nähere Bestimmungen zu enthalten über
    1. a)Litera adie Aufgaben und die Organisation des Tiroler Musikschulwerkes;
    2. b)Litera bden Unterricht an den Landesmusikschulen, insbesondere über Lehrpläne, Prüfungen und Unterrichtszeit;
    3. c)Litera cdie Durchführung der fachlichen Aufsicht über die Landesmusikschulen;
    4. d)Litera ddie für die Leiter und die Lehrer an den Landesmusikschulen erforderliche Eignung.
  2. (2)Absatz 2Das Statut ist im Bote für Tirol zu verlautbaren.
§ 11 T-MG seit 31.03.2024 weggefallen.

Stand vor dem 31.03.2024

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.03.2024
  1. (1)Absatz einsDie Landesregierung hat für das Tiroler Musikschulwerk ein Statut zu erlassen. Das Statut hat nähere Bestimmungen zu enthalten über
    1. a)Litera adie Aufgaben und die Organisation des Tiroler Musikschulwerkes;
    2. b)Litera bden Unterricht an den Landesmusikschulen, insbesondere über Lehrpläne, Prüfungen und Unterrichtszeit;
    3. c)Litera cdie Durchführung der fachlichen Aufsicht über die Landesmusikschulen;
    4. d)Litera ddie für die Leiter und die Lehrer an den Landesmusikschulen erforderliche Eignung.
  2. (2)Absatz 2Das Statut ist im Bote für Tirol zu verlautbaren.
§ 11 T-MG seit 31.03.2024 weggefallen.

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