Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Erfolgt die Entlohnung des Leiters oder der Lehrer der Musikschule gegenüber Leitern bzw. Lehrern an Landesmusikschulen mit vergleichbaren Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich Dienstalter und beruflicher Qualifikation, in einem höheren Ausmaß, so ist von den entsprechenden Bezügen der Leiter bzw. Lehrer an Landesmusikschulen auszugehen.
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(2) Erfolgt die Entlohnung des Leiters oder der Lehrer der Musikschule gegenüber Leitern bzw. Lehrern an Landesmusikschulen mit vergleichbaren Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich Dienstalter und beruflicher Qualifikation, in einem höheren Ausmaß, so ist von den entsprechenden Bezügen der Leiter bzw. Lehrer an Landesmusikschulen auszugehen.