§ 15 T-MG (weggefallen)

Musikschulgesetz, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2024 bis 31.12.9999
Um die Gewährung einer Förderung ist bei der Landesregierung schriftlich anzusuchen§ 15 T-MG seit 31.03.2024 weggefallen. Dem Ansuchen sind alle Unterlagen anzuschließen, die zur Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung erforderlich sind.

Stand vor dem 31.03.2024

In Kraft vom 01.09.1992 bis 31.03.2024
Um die Gewährung einer Förderung ist bei der Landesregierung schriftlich anzusuchen§ 15 T-MG seit 31.03.2024 weggefallen. Dem Ansuchen sind alle Unterlagen anzuschließen, die zur Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung erforderlich sind.

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