§ 17 T-MG (weggefallen)

Musikschulgesetz, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsBeim Amt der Tiroler Landesregierung ist ein Musikschulbeirat einzurichten.
  2. (2)Absatz 2Die Landesregierung hat den Musikschulbeirat in Angelegenheiten der Musikschulen von grundsätzlicher Bedeutung zu hören. Solche Angelegenheiten sind insbesondere:
    1. a)Litera adie die Musikschulen betreffenden Teile des Entwurfes des Landesvoranschlages;
    2. b)Litera bdie Erlassung und die Änderung des Musikschulplanes (§ 2);die Erlassung und die Änderung des Musikschulplanes (Paragraph 2,);
    3. c)Litera cdie Erlassung und die Änderung des Statuts des Tiroler Musikschulwerkes (§ 11);die Erlassung und die Änderung des Statuts des Tiroler Musikschulwerkes (Paragraph 11,);
    4. d)Litera ddie Errichtung von Landesmusikschulen einschließlich allfälliger Exposituren (§ 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 1);die Errichtung von Landesmusikschulen einschließlich allfälliger Exposituren (Paragraph 5, Absatz eins und Paragraph 7, Absatz eins,);
    5. e)Litera edie Bestellung der Leiter an Landesmusikschulen (§ 10 Abs. 1);die Bestellung der Leiter an Landesmusikschulen (Paragraph 10, Absatz eins,);
    6. f)Litera fdie Festsetzung des Schulgeldes (§ 9 Abs. 2);die Festsetzung des Schulgeldes (Paragraph 9, Absatz 2,);
    7. g)Litera gdie Erlassung und die Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen (§ 16).die Erlassung und die Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen (Paragraph 16,).
§ 17 T-MG seit 31.03.2024 weggefallen.

Stand vor dem 31.03.2024

In Kraft vom 01.09.1992 bis 31.03.2024
  1. (1)Absatz einsBeim Amt der Tiroler Landesregierung ist ein Musikschulbeirat einzurichten.
  2. (2)Absatz 2Die Landesregierung hat den Musikschulbeirat in Angelegenheiten der Musikschulen von grundsätzlicher Bedeutung zu hören. Solche Angelegenheiten sind insbesondere:
    1. a)Litera adie die Musikschulen betreffenden Teile des Entwurfes des Landesvoranschlages;
    2. b)Litera bdie Erlassung und die Änderung des Musikschulplanes (§ 2);die Erlassung und die Änderung des Musikschulplanes (Paragraph 2,);
    3. c)Litera cdie Erlassung und die Änderung des Statuts des Tiroler Musikschulwerkes (§ 11);die Erlassung und die Änderung des Statuts des Tiroler Musikschulwerkes (Paragraph 11,);
    4. d)Litera ddie Errichtung von Landesmusikschulen einschließlich allfälliger Exposituren (§ 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 1);die Errichtung von Landesmusikschulen einschließlich allfälliger Exposituren (Paragraph 5, Absatz eins und Paragraph 7, Absatz eins,);
    5. e)Litera edie Bestellung der Leiter an Landesmusikschulen (§ 10 Abs. 1);die Bestellung der Leiter an Landesmusikschulen (Paragraph 10, Absatz eins,);
    6. f)Litera fdie Festsetzung des Schulgeldes (§ 9 Abs. 2);die Festsetzung des Schulgeldes (Paragraph 9, Absatz 2,);
    7. g)Litera gdie Erlassung und die Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen (§ 16).die Erlassung und die Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen (Paragraph 16,).
§ 17 T-MG seit 31.03.2024 weggefallen.

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