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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Landesregierung hat den Musikschulbeirat in Angelegenheiten der Musikschulen von grundsätzlicher Bedeutung zu hören. Solche Angelegenheiten sind insbesondere:
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(2) Die Landesregierung hat den Musikschulbeirat in Angelegenheiten der Musikschulen von grundsätzlicher Bedeutung zu hören. Solche Angelegenheiten sind insbesondere:
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