Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Inhalt des Dienstvertrages
(1) Art und Ausmaß der Dienstleistung sowie des hiefür gebührenden Entgelts werden durch Vereinbarung bestimmt§ 8 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen. In Ermangelung einer solchen sind den Umständen angemessene Arbeit und ebensolches Entgelt unter billiger Berücksichtigung des Ortsgebrauches zu leisten.
(2) Zum Entgelt im Sinne dieses Gesetzes gehören der Barlohn und die Naturalbezüge. Als Naturalbezüge sind insbesondere Kost, Bekleidung, Wohnung, Landnutzung, Viehhaltung und Deputate (Holz usw.) anzusehen.
Inhalt des Dienstvertrages
(1) Art und Ausmaß der Dienstleistung sowie des hiefür gebührenden Entgelts werden durch Vereinbarung bestimmt§ 8 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen. In Ermangelung einer solchen sind den Umständen angemessene Arbeit und ebensolches Entgelt unter billiger Berücksichtigung des Ortsgebrauches zu leisten.
(2) Zum Entgelt im Sinne dieses Gesetzes gehören der Barlohn und die Naturalbezüge. Als Naturalbezüge sind insbesondere Kost, Bekleidung, Wohnung, Landnutzung, Viehhaltung und Deputate (Holz usw.) anzusehen.