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Enden des Dienstverhältnisses
(1) Dienstverhältnisse, die auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden, enden mit dem Ablauf der Zeit§ 35 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Dienstverhältnisse auf unbestimmte Zeit enden durch Kündigung.
(3) Die einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses wird durch die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 nicht berührt.
Enden des Dienstverhältnisses
(1) Dienstverhältnisse, die auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden, enden mit dem Ablauf der Zeit§ 35 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Dienstverhältnisse auf unbestimmte Zeit enden durch Kündigung.
(3) Die einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses wird durch die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 nicht berührt.