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Verschulden
(1) Trifft beide Teile ein Verschulden am Rücktritt oder an der vorzeitigen Lösung des Dienstverhältnisses, so hat der Richter nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob, wem und in welcher Höhe billigerweise ein Ersatz gebührt§ 42 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Schadenersatzansprüche wegen vorzeitiger Auflösung eines Dienstverhältnisses im Sinne der §§ 40 und 41 müssen bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten nach Ablauf des Tages, an dem sie erhoben werden konnten, gerichtlich geltend gemacht werden.
Verschulden
(1) Trifft beide Teile ein Verschulden am Rücktritt oder an der vorzeitigen Lösung des Dienstverhältnisses, so hat der Richter nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob, wem und in welcher Höhe billigerweise ein Ersatz gebührt§ 42 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Schadenersatzansprüche wegen vorzeitiger Auflösung eines Dienstverhältnisses im Sinne der §§ 40 und 41 müssen bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten nach Ablauf des Tages, an dem sie erhoben werden konnten, gerichtlich geltend gemacht werden.