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Beitrittsvertrag und Kontrahierungszwang
(1) Der Beitrittsvertrag ist zwischen der Betrieblichen Vorsorgekasse und dem beitretenden Dienstgeber abzuschließen§ 49i LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Der Beitrittsvertrag hat insbesondere zu enthalten:
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Beitrittsvertrag und Kontrahierungszwang
(1) Der Beitrittsvertrag ist zwischen der Betrieblichen Vorsorgekasse und dem beitretenden Dienstgeber abzuschließen§ 49i LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Der Beitrittsvertrag hat insbesondere zu enthalten:
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